Lieferumfang:
- Geberit Duofix Element
Beschreibung:
- selbsttragender Rahmen pulverbeschichtet
- Rahmen mit Bohrlöchern Ø 9 mm für Befestigung im Holzständerbau
- Fußstützen verzinkt, verstellbar 0 - 20 cm
- Fußstützen mit Rutschhemmung
- Fußplatten drehbar, Tiefe passend zum Einbau in U-Profile UW 50 und UW 75 und Geberit Duofix Systemschienen
- Montageplatte aus Furnierholz, wasserfest verleimt, höhenverstellbar
Verwendungszwecke:
- für Trockenbau
- zum Einbau in teil- oder raumhohe Vorwandinstallationen
- zum Einbau in raumhohe Installationswände
- zum Einbau in teil- oder raumhohe Geberit Duofix Systemwände
- für barrierefreies Bauen geeignet
- zum Befestigen von Stütz- und Haltegriffen
- für Fußbodenaufbauten 0 - 20 cm
Artikel-Nr.:
- 111.790.00.1
| Bauhöhe [mm]: | 112 cm |
|---|
Theuerbachstraße 1
88630 Pfullendorf
Deutschland
E-Mail: sales.de@geberit.com
Anmelden
Zur Vermeidung von Personen- und Gesundheitsschäden dürfen Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung nur durch autorisiertes Fachpersonal (Fachbetrieb oder Installateurunternehmen der Heizungs- / Sanitärbranche) erfolgen!
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie generell bei Installations- und Montagearbeiten die beigefügten Einbau-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie die Produkt- und/oder Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten. Beispielsweise ist es bei Wärmeerzeugern regelmäßig der Fall, dass nur für diese Heizung zugelassene Abgasanlagen verwendet werden dürfen. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der Inspektions- und Wartungsbedingungen, die ebenfalls in den oben genannten Unterlagen enthalten sind.
Elektroheizgeräte und Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400 V) dürfen nur durch den jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
Elektrogeräte mit Drehstromanschluss (3~/400 V) und "nicht steckerfertige Geräte" müssen von einem Fachbetrieb installiert werden. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW bedürfen vor der Erstinstallation der Zustimmung des Netzbetreibers.
Die Installation, Inspektion, Wartung und Reparatur von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen selbst dürfen nur von einem Fachhandwerker durchgeführt werden!